Produkterklärungen in einfacher Sprache
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistungen.
Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.
Die Infoblätter dienen einzig der Information. Rechtlich gilt jeweils, was in dem Vertrag steht, den Sie mit der Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) als Ihre Bank schliessen.
(i) Information zum Zahlungskonto und Zahlungsverkehr nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
1. Was ist ein Zahlungskonto?
Ein Zahlungskonto ist ein spezielles Bankkonto und heisst auch Girokonto. Sie eröffnen das Zahlungskonto bei Ihrer Bank. Mit einem Zahlungskonto können Sie ohne Bargeld bezahlen und Geld erhalten. Zum Beispiel:
- Die Bank bewahrt das Geld am Zahlungskonto auf (Guthaben).
- Die Bank führt Geldbewegungen ("Transaktionen") für Sie durch. Diese Geld-Bewegungen heissen Überweisungen.
Es können Geldeingänge und Geldausgänge sein. Geldeingänge sind Geldbeträge, die auf ein Zahlungskonto überwiesen werden. Sie werden dem Konto gutgeschrieben. Geldausgänge sind Geldbeträge, die vom Zahlungskonto weggehen.
Alle diese Transaktionen bezeichnet man als "Zahlungsverkehr". Über das Zahlungskonto wird der Zahlungsverkehr abgewickelt.
Bei der LLB wird ein Zahlungskonto beziehungsweise ein Girokonto grundsätzlich nur als Verrechnungskonto zu einem Wertpapierdepot angeboten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an eine Kundenbetreuerin oder einen Kundenbetreuer.
2. Was brauchen Sie für die Eröffnung eines Zahlungskontos?
Sie können zu einer Bank gehen und ein Zahlungskonto eröffnen. Zur Kontoeröffnung brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Die LLB informiert Sie gerne darüber, welche Ausweise noch möglich sind. Sie füllen ein Kontoeröffnungs-Formular aus und unterschreiben das Formular. Damit schliessen Sie mit der LLB den "Kontovertrag" und bekommen vor Vertragsabschluss Informationen zum Zahlungskonto beziehungsweise zum Verrechnungskonto.
Viele Banken bieten an, dass Sie das Zahlungskonto auch im Internet eröffnen können. Die LLB gibt Ihnen dazu die genauen Anleitungen. Viele Banken bieten ihren Kunden an, im Internetbanking weitere Konten zu eröffnen. Das Internetbanking kann auch als "Online-Banking" oder als "Online-System des Kreditinstituts" bezeichnet werden.
Zu Ihrem Zahlungskonto erhalten Sie, sofern dies mit der LLB vertraglich vereinbart wurde, eine Debitkarte. Die Debitkarte wird oft auch "Bankomatkarte" genannt.
3. Was ist die IBAN?
IBAN ist eine Abkürzung für vier englische Wörter. Diese Wörter heissen: International Bank Account Number. Auf Deutsch übersetzt heisst IBAN: Internationale Konto-Nummer.
Jedes Konto bekommt eine eigene IBAN. Jede IBAN gibt es nur einmal. Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Ein Beispiel für eine IBAN ist: AT11 1234 5012 3456 7890.
Sie brauchen Ihre IBAN für die Durchführung von Geld-Bewegungen ("Transaktionen") über Ihr Konto.
4. Welche Bank-Dienstleistungen können Sie nutzen, wenn Sie ein Zahlungskonto haben?
4a. Einzahlen, Auszahlen, Geld abheben
Wie kommt Geld auf Ihr Zahlungskonto?
Sie können in Banken, die ein "Kassa-Service" anbieten, am Bankschalter Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen.
Viele Banken bieten in Ihren Filialen oder Foyers Selbstbedienungsgeräte an, an denen Sie Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen können. Ihre Bank gibt Ihnen dazu die genauen Anleitungen.
Zudem kann ein Geldbetrag durch Überweisung Ihrem Zahlungskonto gutgeschrieben werden.
Wie bekommen Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto?
Bei einem Geldautomaten (auch "Geldausgabeautomat" genannt):
Ein Geldautomat steht zum Beispiel in einer Bankfiliale, er kann aber auch an einem anderen öffentlichen Ort stehen. Sie benötigen für die Behebung
- die Debitkarte und
- den PIN-Code.
PIN-Code:
PIN ist eine Abkürzung für drei englische Wörter. Diese Wörter heissen: Personal Identification Number. Auf Deutsch übersetzt heisst PIN: Persönliche Identifikations-Nummer.
Zu jeder Bank-Karte bekommen Sie einen PIN-Code von Ihrer Bank. Der PIN-Code ist eine Geheimnummer und von Ihnen geheim zu halten. Ein Beispiel für einen PIN-Code ist: 7358.
Sie können am Geldautomaten mit Ihrer Debitkarte und dem PIN-Code einen Geldbetrag abheben. Sie können auch in den meisten Geschäften mit Ihrer Debitkarte und dem PIN-Code bezahlen. Kleinbetragszahlungen bis zu 50 CHF können auch ohne PIN-Code beauftragt werden. Aus Sicherheitsgründen muss auch bei Bezahlung von kleinen Beträgen manchmal der PIN-Code eingegeben werden.
Wenn Ihre Bank ein "Kassa-Service" anbietet:
Sie gehen während der Öffnungszeiten in eine Filiale. Sie benötigen für die Behebung in der Bank:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- die Debitkarte oder die IBAN.
Sie füllen den Behebungsbeleg aus und unterschreiben ihn.
Die LLB bietet weder ein "Kassa-Service" noch Selbstbedienungsgeräte an.
4b. Überweisungen SEPA, Non-SEPA (Zahlungsvorgänge), Daueraufträge, SEPA-Lastschriften
Überweisung
Mit einer Zahlungsanweisung ("Überweisung") erteilen Sie den Auftrag, einen Geldbetrag von Ihrem Zahlungskonto auf das Bankkonto der Empfängerin oder des Empfängers zu zahlen.
Sehr oft wird die Bezeichnung SEPA-Überweisung gewählt. SEPA ist die englische Abkürzung für "Single European Payments Area", das heisst übersetzt "Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum". SEPA vereinheitlicht europaweit den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die SEPA-Überweisung ist EU-weit gleich. Eine SEPA-Überweisung können Sie in Liechtenstein und innerhalb Europas beauftragen.
Ein Überweisungsauftrag beinhaltet folgende Informationen: den Empfänger, die IBAN, den Geldbetrag und das Datum. Bei Überweisungen, die über die EU hinausgehen, muss auch die BIC angegeben werden. BIC heisst "Bank Identifier Code". Die BIC ist eine weltweit gültige Bankleitzahl und identifiziert eine Bank weltweit eindeutig.
Für eine Überweisung von Ihrem Bankkonto haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie können das Internetbanking für eine Überweisung nutzen.
- Sie können eine Überweisung bei der LLB auch über einen Kundenbetreuer beauftragen.
Dauerauftrag
Der Dauerauftrag ist eine bargeldlose Überweisung mit fixem Betrag, der regelmässig (zum Beispiel monatlich) zu einem festgelegten Zeitpunkt (zum Beispiel an jedem 5. des Monats) auf ein bestimmtes Zahlungskonto durchgeführt wird. Sie erteilen zum Beispiel zur Bezahlung Ihrer Miete einen Dauerauftrag, mit dem regelmässig der gleiche Geldbetrag demselben Zahlungskonto überwiesen wird.
SEPA-Lastschrift
Mit einer SEPA-Lastschrift erlauben Sie der Empfängerin oder dem Empfänger einer Zahlung, einen Geldbetrag von Ihrem Zahlungskonto abzubuchen. Sie füllen dazu ein Formular, das "SEPA-Lastschrift-Mandat", aus. Sie erteilen einen Lastschriftsauftrag, wenn Sie erlauben, dass regelmässig ein Geldbetrag auf dasselbe Zahlungskonto überwiesen wird. Der Geldbetrag kann immer unterschiedlich sein, zum Beispiel die Telefonrechnung.
4c. Kartentransaktionen
Mehr Informationen zu Kartentransaktionen finden Sie auf dem "Infoblatt zu Debitkarten" und dem "Infoblatt zu Kreditkarten".
5. Was ist ein Kontoauszug?
Ihre Bank erstellt eine Liste von den Geldeingängen und den Geldausgängen, die auf Ihrem Zahlungskonto verbucht wurden. Diese Liste heisst Kontoauszug. Einen Kontoauszug können Sie in vielen Banken am Kontoauszugsdrucker ausdrucken. Sie können Ihren Kontoauszug auch in Ihrem Internetbanking ansehen und erhalten diesen direkt in der vertraglich vereinbarten Form.
6. Wie können Sie Aufträge an die Bank erteilen?
Je nach dem Angebot und der vertraglichen Vereinbarung mit der LLB können Sie Aufträge, wie zum Beispiel Zahlungsaufträge, vor Ort, über eine Kundenbetreuerin oder einen Kundebetreuer oder in Ihrem Internetbanking erteilen.
7. Was ist Internetbanking?
Beim Internetbanking müssen Sie nicht in die Bank gehen, sondern nutzen eine Internet-Verbindung. Dazu benötigen Sie eine Vereinbarung mit Ihrer Bank. Sie können dann zum Beispiel über Ihren Computer Ihren Kontostand ansehen und Transaktionen ("Geldbewegungen") beauftragen. Sie können zum Beispiel online eine Rechnung durch eine Überweisung bezahlen.
Um das Internetbanking zu nutzen, brauchen Sie:
- eine Verfügernummer und ein Passwort und
- für die Autorisierung (Genehmigung) der einzelnen Transaktion, bieten wir die Autorisierung der Überweisung nicht mehr per TAN, sondern zum Beispiel innerhalb einer eigenen App am Smartphone an.
Die Verfügernummer bekommen Sie von Ihrer Bank. Wenn Ihre Bank die Autorisierung mittels App anbietet, können Sie im App-Shop die jeweilige App herunterladen.
Ihr erstes Passwort für das Internetbanking bekommen Sie auch von Ihrer Bank. Die von Ihrer Bank erhaltenen Zugangsdaten (persönlichen Identifikationsmerkmale) sind geheim zu halten. Beachten Sie die Sicherheitshinweise der Bank für die sichere Nutzung des Internets.
8. Was ist eine "Kontoüberziehung"?
Es kann sein, dass Sie mehr Geld brauchen als Sie auf dem Zahlungskonto haben und sich Geld von Ihrer Bank ausborgen. Das ist eine "Kontoüberziehung". Wenn Sie Ihr Konto "überziehen", leihen Sie sich Geld von der Bank und nehmen mehr Geld vom Zahlungskonto, als auf dem Zahlungskonto drauf ist. Damit machen Sie Schulden. Sie müssen das ausgeliehene Geld an die Bank zurückzahlen und zusätzlich Zinsen für die Kontoüberziehung bezahlen. Zinsen sind der Preis für das Ausleihen des Geldes.
Die LLB ist nicht dazu verpflichtet, Sie Ihr Konto überziehen zu lassen.
9. Welche Entgelte können anfallen?
Bei der Führung eines Zahlungskontos fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte vereinbart die LLB mit Ihnen im Preisblatt/Konditionenblatt. Dieses finden Sie auf der Website der Bank.
10. Wie kann ein Kontovertrag beendet werden?
Um den Kontovertrag zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Die Kündigung ist jederzeit möglich.
Kündigen können Sie Ihren Kontovertrag entweder während der Öffnungszeiten persönlich in der Bank oder – je nach Bank – auch in Ihrem Internetbanking. Sie können auch schriftlich mittels Brief kündigen.
Die LLB kann Ihren Kontovertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen.
11. Konto-Wechsel-Service nach dem VZKG
VZKG ist eine Abkürzung und heisst Verbraucherzahlungskontogesetz.
Für den Fall, dass Sie die Bank wechseln möchten, ist im VZKG geregelt, wie Ihnen dabei die aktuelle und die neue Bank helfen.
Dafür müssen Sie der neuen Bank erlauben, der aktuellen Bank Fragen zu Ihrem Bankkonto zu stellen. Sie eröffnen in der neuen Bank ein neues Zahlungskonto und geben ihr auch den Auftrag für den Konten-Wechsel-Service. Dafür füllen Sie ein Formular aus. Sie sagen damit, was die neue Bank genau machen soll, zum Beispiel:
- Wann das aktuelle Zahlungskonto geschlossen werden soll.
- Welche Daueraufträge auf dem neuen Konto durchgeführt werden sollen.
(ii) Information zu Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
1. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Was ist ein Wertpapier?
Ein Wertpapier ist ein Nachweis, dass Sie eine Beteiligung an einem Unternehmen oder ein Schuldverhältnis haben. Unter Schuldverhältnis versteht man eine meistens vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen oder Unternehmen, in der Rechte und Pflichten geregelt werden. Heute gibt es keine Wertpapiere mehr auf Papier. Ihre Wertpapiere befinden sich digital auf einem Wertpapierdepot, ähnlich wie Geld auf Ihrem Konto.
Was ist ein Wertpapierdepot?
Auf einem Wertpapierdepot werden Wertpapiere verwahrt. Wenn Sie Wertpapiere kaufen, werden diese auf ein Wertpapierdepot gebucht. Das Wertpapierdepot ist Voraussetzung dafür, dass Sie Wertpapiere kaufen und verkaufen können. Käufe und Verkäufe nennen wir auch Transaktion. Das Wertpapierdepot ist in anderen Worten ein besonderes Konto für Ihre Wertpapiere.
Was brauchen Sie, um ein Wertpapierdepot zu eröffnen?
Sie können das Wertpapierdepot bei uns eröffnen. Dafür brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nachdem die erforderlichen Dokumente ausgefüllt und unterschrieben wurden, eröffnen wir das Wertpapierdepot und Sie erhalten den Depotvertrag.
Sie können das Wertpapierdepot bei vielen Banken auch über das Internetbanking eröffnen. Die LLB gibt Ihnen dazu die genaue Anleitung.
Was ist ein Verrechnungskonto?
Sie benötigen für ein Wertpapierdepot auch ein Konto. Dieses Konto heisst Verrechnungskonto. Über dieses Konto verrechnen wir den Kaufpreis für Wertpapiere und die Entgelte der Bank. Sie erhalten auf dieses Konto Ihre Gewinnbeteiligungen, Zinsen und Gelder aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Gewinnbeteiligungen nennt man auch Dividenden. Je nach Bank können Sie dafür ein bestehendes Konto verwenden oder ein eigenes Konto eröffnen.
Was ist Vermögensverwaltung?
Bei einer Vermögensverwaltung beziehungsweise Portfolioverwaltung verwaltet die LLB das Wertpapierportfolio für Sie. Wir dürfen dann Wertpapiere in Ihrem Namen und auf Grundlage der vorher festgelegten und mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien kaufen oder verkaufen.
Was ist ein Ansparplan?
Mit einem Ansparplan legen Sie in regelmässigen Zeitabständen Geld in Wertpapiere an. Sie können die Geldbeträge einmal pro Monat zahlen. Sie können aber auch andere Zeitabstände wählen.
2. So können Sie Ihre Anlage-Entscheidungen treffen
Sie können Wertpapiere ohne Beratung (beratungsfreies Geschäft) oder mit einer Anlageberatung kaufen.
Was ist eine Anlageberatung?
Bei der Anlageberatung sammelt die Liechtensteinische Landesbank AG, Informationen zu folgenden Themen ein:
- Über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu Wertpapieren
- Zu Ihren finanziellen Verhältnissen einschliesslich Ihrer Fähigkeit, Verluste zu tragen
- Ihrer Anlageziele einschliesslich Ihrer Risikotoleranz
Mit diesen Infos können wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, Ihnen dann Wertpapier-Dienstleistungen und Finanz-Instrumente empfehlen.
Was ist ein beratungsfreies Geschäft?
Beim beratungsfreien Geschäft sammeln wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu Wertpapieren ein. Wir geben aber keine Empfehlung für Wertpapier-Dienstleistungen oder Finanz-Instrumente ab.
3. So können Sie ein Wertpapier kaufen oder verkaufen
Was ist ein Wertpapier-Auftrag und wie können Sie ihn erteilen?
Ein Wertpapier-Auftrag ist ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Art und Anzahl von Wertpapieren. Er wird oft auch mit dem englischen Begriff "Order" bezeichnet.
Sie können Ihre Wertpapier-Aufträge so erteilen, wenn dies entsprechend vereinbart ist:
- In der Bank: zu den Öffnungszeiten persönlich bei Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer
- Per Telefon: zu den Öffnungszeiten telefonisch bei Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer
- Mit dem LLB-Internetbanking: rund um die Uhr über Computer, Smartphone oder Tablet.
Wichtig: Wertpapieraufträge mit dem LLB-Internetbanking sind ein beratungsfreies Geschäft.
Welche Informationen sind für einen Wertpapierauftrag notwendig?
Je nach Art des Wertpapierauftrags werden folgende Informationen benötigt:
- Name des Wertpapiers oder die Wertpapierkennnummer (ISIN)
ISIN ist eine Abkürzung für vier englische Wörter. Diese Wörter heissen: International Securities Identification Number. Auf Deutsch übersetzt heisst ISIN: Internationale Wertpapier-Kennnummer.
- Marktplatz
Ein Marktplatz ist ein (digitaler) Markt, an dem Sie Wertpapiere handeln können.
- Anzahl
- Stückpreis
- Gesamtpreis
- Gültigkeitsdatum
Das Gültigkeitsdatum legt fest, wie lange Ihr Wertpapierauftrag gültig ist.
- Art der Auftragsausführung
4. Entgelte und Steuern
Welche Entgelte können anfallen?
Im Wertpapiergeschäft fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte sehen Sie auf dem Konditionenblatt. Dieses ist auf der Website der LLB veröffentlicht.
Müssen Sie Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuern?
Sie müssen für Erträge aus Wertpapieren grundsätzlich die Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlen. Unter Erträgen versteht man besonders Gewinne aus Wertpapierverkäufen, Dividenden und Zinsen. Wir führen als depotführende Bank die KESt direkt an das Finanzamt ab. Sie müssen hier nichts weiter tun.
Bitte beachten Sie: Wir, Liechtensteinische Landesbank AG, beraten Sie nicht zu Ihren persönlichen Steuerfragen. Die steuerlichen Auswirkungen einer Veranlagung sind immer von Ihren persönlichen Umständen abhängig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Steuerberatung.
5. Kostenausweis und Depotauszug
Was ist ein Kostenausweis?
Der Kostenausweis ist eine Übersicht der Entgelte, die bei einem Kauf oder Verkauf (Transaktion) von Wertpapieren oder anderen Dienstleistungen entstehen können.
Je nach Zeitpunkt des Wertpapiergeschäfts gibt es drei Arten eines Kostenausweises:
- Vor der Transaktion: Die Kostenvorschau gibt Ihnen bereits vor einem Kauf oder Verkauf einen Überblick über die wahrscheinlichen Entgelte und die Auswirkungen auf den Ertrag.
- Nach der Transaktion: Der Kostenausweis zeigt nachträglich die tatsächlich angefallenen Entgelte. Wir schicken Ihnen den Kosten-Ausweis so schnell wie möglich nach der Transaktion. Es kann sein, dass Sie den Kostenausweis erst spätestens am 1. Geschäftstag nach der Transaktion erhalten.
- Jährlich: Der Depotauszug zeigt Ihnen alle Entgelte und Zuwendungen, die innerhalb eines Jahres angefallen sind. Sie erhalten den Kostenausweis am Jahresende mit Ihrem Depotauszug.
Was ist ein Depotauszug?
Der Depotauszug zeigt Ihnen, welche Wertpapiere in welcher Stückzahl und zu welchem Kurswert in Ihrem Depot liegen. Sie erhalten den Depotauszug vierteljährlich.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Wie lange läuft Ihr Depotvertrag?
Ihr Depotvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, er hat kein vorher festgelegtes Enddatum.
Wie können Sie den Depotvertrag beenden?
Um den Depotvertrag zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Das können Sie jederzeit tun. Sie müssen aber eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Wir, Liechtensteinische Landesbank AG, können den Depotvertrag auch kündigen und haben dafür eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie und wir den Depotvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung gilt dann sofort.
7. Übertrag von Wertpapieren
Wie können Sie Ihre Wertpapiere auf ein anderes Wertpapierdepot übertragen?
Sie können Ihre Wertpapiere von einem Wertpapierdepot auf ein anderes Wertpapierdepot bei uns, der Liechtensteinische Landesbank AG, oder auf ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank übertragen.
Wichtig: Beim Depotübertrag entstehen im Normalfall Kosten und es kann die Kapitalertragsteuer (KESt) anfallen. Sie können während des Depotübertrags nicht auf Ihre Wertpapiere zugreifen.
(iii) Information zu Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft in Hinblick auf Investmentfonds nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
1. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Was ist ein Investmentfonds?
Ein Investmentfonds ist ein Sondervermögen, welches in Anteile aufgeteilt ist und diese werden in einer eigenen Wertpapierart dargestellt ("Anteilsschein").
Ein Anteilsschein ist ein Nachweis, dass Sie über einen Investmentfonds eine Beteiligung an einem Unternehmen oder ein Schuldverhältnis haben. Unter Schuldverhältnis versteht man eine meistens vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen oder Unternehmen, in der Rechte und Pflichten geregelt werden. Heute gibt es keine Wertpapiere/Anteilsscheine mehr auf Papier. Ihre Wertpapiere/Anteilsscheine befinden sich nur mehr digital auf einem Wertpapierdepot, ähnlich wie Geld auf Ihrem Konto.
Was ist ein Wertpapierdepot?
Auf einem Wertpapierdepot werden Wertpapiere/Anteilsscheine verwahrt. Wenn Sie Anteilsscheine kaufen, werden diese auf ein Wertpapierdepot gebucht. Das Wertpapierdepot ist Voraussetzung dafür, dass Sie Anteilsscheine kaufen und verkaufen können. Käufe und Verkäufe nennen wir auch Transaktion. Das Wertpapierdepot ist in anderen Worten ein besonderes Konto für Ihre Anteilsscheine.
Was brauchen Sie, um ein Wertpapierdepot zu eröffnen?
Sie können das Wertpapierdepot bei uns eröffnen. Dafür brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nachdem die erforderlichen Dokumente ausgefüllt und unterschrieben wurden, eröffnet wir das Wertpapierdepot und Sie erhalten den Depotvertrag.
Sie können das Wertpapierdepot bei vielen Banken auch über das Internetbanking eröffnen. Die LLB gibt Ihnen dazu die genaue Anleitung.
Was ist ein Verrechnungskonto?
Sie benötigen für ein Wertpapierdepot auch ein Konto. Dieses Konto heisst Verrechnungskonto. Über dieses Konto verrechnen wir den Kaufpreis für Wertpapiere/Anteilsscheine und die Entgelte der Bank. Sie erhalten auf dieses Konto Ihre Gewinnbeteiligungen, Zinsen, Ausschüttungen und Gelder aus dem Verkauf von Wertpapieren/Anteilsscheinen. Die Gewinnbeteiligungen nennt man auch Dividenden. Je nach Bank können Sie dafür ein bestehendes Konto verwenden oder ein eigenes Konto eröffnen.
Was ist Vermögensverwaltung?
Bei einer Vermögensverwaltung bzw. Portfolioverwaltung verwalten wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, das Wertpapierportfolio für Sie. Wir dürfen dann Anteilsscheine in Ihrem Namen und auf Grundlage der vorher festgelegten und mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien kaufen und / oder verkaufen.
Was ist ein Ansparplan?
Mit einem Ansparplan legen Sie in regelmässigen Zeitabständen Geld in Wertpapiere/Anteilsscheine an. Sie können die Geldbeträge einmal pro Monat zahlen. Sie können aber auch andere Zeitabstände wählen.
2. So können Sie Ihre Anlageentscheidungen treffen
Sie können Wertpapiere/Anteilsscheine ohne Beratung (beratungsfreies Geschäft) oder mit einer Anlageberatung kaufen.
Was ist eine Anlageberatung?
Bei der Anlageberatung sammeln wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, Informationen zu folgenden Themen ein:
- Über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu Wertpapieren
- Zu Ihren finanziellen Verhältnissen einschliesslich Ihrer Fähigkeit, Verluste zu tragen
- Ihrer Anlageziele einschliesslich Ihrer Risikotoleranz
Mit diesen Infos können wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, Ihnen dann Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente empfehlen.
Was ist ein beratungsfreies Geschäft?
Beim beratungsfreien Geschäft sammeln wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu Wertpapieren ein. Wir geben aber keine Empfehlung für Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstrumente ab.
3. So können Sie ein/en Wertpapier/Anteilsschein kaufen oder verkaufen
Was ist ein Wertpapierauftrag und wie können Sie ihn erteilen?
Ein Wertpapierauftrag ist ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Art und Anzahl von Wertpapieren/Anteilsscheinen. Er wird oft auch mit dem englischen Begriff "Order" bezeichnet.
Sie können Ihre Wertpapieraufträge so erteilen, wenn dies entsprechend vereinbart ist:
- Per Telefon: zu den Öffnungszeiten telefonisch bei Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer
- Mit dem Internetbanking (ggf. Name des Internetbankings): rund um die Uhr über Computer, Smartphone oder Tablet.
Wichtig: Wertpapieraufträge mit dem Internetbanking LLB E-Banking sind ein beratungsfreies Geschäft.
Welche Informationen sind für einen Wertpapierauftrag notwendig?
Je nach Art des Wertpapierauftrags werden folgende Informationen benötigt:
- Name des Wertpapiers/Anteilsscheins oder die Wertpapierkennnummer (ISIN)
ISIN ist eine Abkürzung für vier englische Wörter. Diese Wörter heissen: International Securities Identification Number. Auf Deutsch übersetzt heisst ISIN: Internationale Wertpapier-Kennnummer.
- Marktplatz
Ein Marktplatz ist ein (digitaler) Markt, an dem Sie Wertpapiere handeln können.
- Anzahl
- Stückpreis
- Gesamtpreis
- Gültigkeitsdatum
Das Gültigkeitsdatum legt fest, wie lange Ihr Wertpapierauftrag gültig ist.
- Art der Auftragsausführung
4. Entgelte und Steuern
Welche Entgelte können anfallen?
Im Wertpapiergeschäft fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte sehen Sie auf dem Konditionenblatt. Dieses ist auf der Website der LLB veröffentlicht.
Müssen Sie Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuern?
Sie müssen für Erträge aus Wertpapieren grundsätzlich die Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlen. Unter Erträgen versteht man besonders Gewinne aus Wertpapierverkäufen, Dividenden und Zinsen. Wir führen als depotführende Bank die KESt direkt an das Finanzamt ab. Sie müssen hier nichts weiter tun.
Bitte beachten Sie: Wir, Liechtensteinische Landesbank AG, beraten Sie nicht zu Ihren persönlichen Steuerfragen. Die steuerlichen Auswirkungen einer Veranlagung sind immer von Ihren persönlichen Umständen abhängig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Steuerberatung.
5. Kostenausweis und Depotauszug
Was ist ein Kostenausweis?
Der Kostenausweis ist eine Übersicht der Entgelte, die bei einem Kauf oder Verkauf (Transaktion) von Wertpapieren oder anderen Dienstleistungen entstehen können.
Je nach Zeitpunkt des Wertpapiergeschäfts gibt es drei Arten eines Kostenausweises:
- Vor der Transaktion: Die Kostenvorschau gibt Ihnen bereits vor einem Kauf oder Verkauf einen Überblick über die wahrscheinlichen Entgelte und die Auswirkungen auf den Ertrag.
- Nach der Transaktion: Der Kostenausweis zeigt nachträglich die tatsächlich angefallenen Entgelte. Wir schicken Ihnen den Kosten-Ausweis so schnell wie möglich nach der Transaktion. Es kann sein, dass Sie den Kostenausweis erst spätestens am 1. Geschäftstag nach der Transaktion erhalten.
- Jährlich: Der Depotauszug zeigt Ihnen alle Entgelte und Zuwendungen, die innerhalb eines Jahres angefallen sind. Sie erhalten den Kostenausweis am Jahresende mit Ihrem Depotauszug.
Was ist ein Depotauszug?
Der Depotauszug zeigt Ihnen, welche Wertpapiere in welcher Stückzahl und zu welchem Kurswert in Ihrem Depot liegen. Sie erhalten den Depotauszug vierteljährlich.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Wie lange läuft Ihr Depotvertrag?
Ihr Depotvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, er hat kein vorher festgelegtes Enddatum.
Wie können Sie den Depotvertrag beenden?
Um den Depotvertrag zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Das können Sie jederzeit tun. Sie müssen aber eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Wir, Liechtensteinische Landesbank AG, können den Depotvertrag auch kündigen und haben dafür eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie und wir den Depotvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung gilt dann sofort.
7. Übertrag von Anteilscheinen
Wie können Sie Ihre Anteilsscheine auf ein anderes Wertpapierdepot übertragen?
Sie können Ihre Anteilsscheine von einem Wertpapierdepot auf ein anderes Wertpapierdepot bei uns, der LLB oder auf ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank übertragen. Wichtig: Beim Depotübertrag entstehen im Normalfall Kosten und es kann Kapitalertragsteuer (KESt) anfallen. Sie können während des Depotübertrags nicht auf Ihre Anteilsscheine zugreifen.
(iv) Information zur Kreditkarte nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
1. Was ist eine Kreditkarte?
Eine Kreditkarte ist eine Karte, mit der Sie zum Beispiel in Geschäften, bei Automaten oder im Internet bezahlen oder bei einem Geldausgabeautomaten (auch "Geldautomat" genannt) Geld abheben können. Die mit Ihrer Kreditkarte getätigten Zahlungen und Geldabhebungen werden nicht sofort von Ihrem Bankkonto abgebucht. Stattdessen werden alle im Laufe eines Monats mit Ihrer Kreditkarte getätigten Zahlungen und Geldabhebungen gesammelt und am oder nach Monatsende von Ihrem Bankkonto abgebucht. Sie bekommen von der Bank dazu eine Monatsrechnung mit allen Umsätzen, die in dem Abrechnungszeitraum mit Ihrer Kreditkarte getätigt wurden. Da Sie so von der Bank Geld ausleihen, gibt es ein Kartenlimit. Das ist ein Höchstbetrag für alle Zahlungen und Geldabhebungen in einem Monat.
Zu jeder Kreditkarte bekommen Sie einen persönlichen Code, der auch "PIN-Code" oder kurz "PIN" genannt wird. PIN ist eine Abkürzung für drei englische Wörter. Diese Wörter heissen: "Personal Identification Number". Auf Deutsch übersetzt heisst PIN: "Persönliche Identifikations-Nummer". Die PIN ist eine Geheimnummer und von Ihnen geheim zu halten. Ein Beispiel für eine PIN ist: 9523.
Für die Nutzung von Kreditkarten gelten die Allgemeinen Bedingungen für Kreditkarten ("Kreditkartenbedingungen"). Da die LLB selbst keine Kreditkarten ausgibt, sondern eine andere Bank unsere Kundenkarten ausgibt, werden Sie die Kreditkartenbedingungen von dieser Bank erhalten, sobald Sie eine Kreditkarte über uns beziehen.
Die Bank stellt physische und digitale Kreditkarten zur Verfügung.
Neben Kreditkarten aus Plastik (auch "physische Kreditkarte" genannt) gibt es auch digitale Kreditkarten. Die digitale Kreditkarte ist eine elektronische Version der Kreditkarte. Sie wird auf einem passenden mobilen Endgerät, wie zum Beispiel einem Smartphone oder einer Smartwatch ("mobiles Endgerät") gespeichert und kann mit einer speziellen App genutzt werden. Diese App wird entweder von der Bank oder einem anderen Anbieter bereitgestellt. Mit dieser App kann man die digitale Kreditkarte auf dem mobilen Endgerät wie die physische Kreditkarte zum Bezahlen oder Geldabheben verwenden.
2. Was können Sie mit der Kreditkarte machen?
Die Bank bietet zum Beispiel folgende Dienstleistungen bei der Kreditkarte an:
- Bargeldabhebung: Sie können an Geldautomaten in Liechtenstein und im Ausland mit der Kreditkarte und Ihrem persönlichen Code ("PIN"), Bargeld abheben. Das geht bei allen Geldautomaten, die das gleiche Symbol Ihres Kreditkartenservices wie auf Ihrer Kreditkarte tragen. Das Abheben von Bargeld ist bis zum vereinbarten Höchstbetrag für Bargeldabhebungen möglich.
Digitale Kreditkarten können nur an Geldautomaten verwendet werden, die das NFC-Symbol für kontaktloses Bezahlen zeigen. NFC ist eine Abkürzung für "Near Field Communication", das heisst auf Deutsch "Nahfeldkommunikation".
Bei NFC muss man die physische Kreditkarte oder das mobile Endgerät für die digitale Kreditkarte (zum Beispiel das Smartphone) somit nur nahe an das NFC-Symbol halten.
- Bargeldlose Zahlungen an der POS-Kasse:
POS steht für "Point of Sale", was in etwa mit "Verkaufsort" übersetzt werden kann. Darunter wird das Gerät verstanden, das für die Bezahlung mit der Kreditkarte erforderlich ist. POS-Kassen finden Sie etwa an der Supermarkt-Kasse.
Sie können an Kassen, die das Symbol eines Kreditkartenservices tragen, mit der Kreditkarte und dem PIN in Liechtenstein und im Ausland bis zum vereinbarten Limit bargeldlos bezahlen. Digitale Kreditkarten können nur an Kassen, mit dem Symbol der Kontaktlos-Funktion (NFC) des Kreditkartenservices genutzt werden.
- Zahlungen am POS ohne Eingabe des PIN:
Kleinbetragszahlungen an POS-Kassen: An POS-Kassen, die das Symbol der Kontaktlos-Funktion (NFC) des Kreditkartenservices tragen, können Sie bis zum Betrag von 50 Euro pro Einzeltransaktion kontaktlos bezahlen. Dafür ist keine Eingabe des PIN notwendig.
Aus Sicherheitsgründen ist die Gesamtsumme der aufeinanderfolgenden Zahlungen ohne Eingabe der PIN auf 125 Euro beschränkt. Bei Überschreitung dieses Betrags ist wieder eine Eingabe der PIN notwendig.
- Zahlungen mit der Kreditkarte im Internet
Sie können mit den Kartendaten Ihrer Kreditkarte online für Waren und Dienstleistungen bezahlen, wenn das Vertragsunternehmen dies ermöglicht. Dies ist bis zu dem Höchstbetrag möglich, der zwischen Ihnen und Ihrer Bank vereinbart wurde. Statt der PIN benötigen Sie dafür ein anderes Verfahren zur Freigabe der Zahlung. Das kann ein eigenes Passwort sein, oder ein Sicherheitscode, der Ihnen per SMS übermittelt wird, oder Sie können die Zahlung über Ihr Internetbanking oder die eingebauten Sicherheitsmechanismen des mobilen Endgeräts (Gesichtserkennung, Biometrie, Entsperrcode oder Entsperrmuster) freigeben.
- Was sonst noch zu Kreditkarten zu sagen ist:
Die Geldbewegungen auf Ihrer Kreditkarte werden von der Bank zusammengefasst. Die Bank erstellt eine Liste der Geldeingänge und der Geldausgänge, die auf der Kreditkarte verbucht werden. Diese Liste heisst Kontoauszug oder Monatsrechnung und wird Ihnen zugesendet.
3. Welche Entgelte können anfallen?
Bei der Nutzung einer Kreditkarte fallen unterschiedliche Gebühren und Entgelte an. Da die LLB Kreditkarten nicht als Standarddienstleistung, sondern nur in Ausnahmefällen anbietet, sind die Gebühren nicht in unserem Konditionenblatt aufgeführt, sondern werden Ihnen individuell von Ihrem Kundenberater vor der Bestellung mitgeteilt.
4. Was müssen Sie als Karteninhaber beachten?
Sie haben bestimmte Pflichten, um die Kreditkarte sicher zu verwenden.
Sie müssen alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale Ihrer Kreditkarte vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Das heisst, Sie sollten insbesondere Ihre PIN sowie andere persönliche Codes und Passwörter, die Sie für die Verwendung Ihrer physischen und digitalen Kreditkarte bekommen oder vereinbart haben, sowie den geheimen Zugang für Ihr Smartphone, geheim halten. Bitte teilen Sie diese niemandem mit, auch nicht den Mitarbeitern der Bank. Speichern Sie Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale wie Ihre PIN oder Ihre anderen persönlichen Codes und Passwörter nicht auf Ihrem mobilen Endgerät. Wenn Sie Ihre PIN oder Ihre anderen persönlichen Codes und Passwörter eingeben, achten Sie darauf, dass niemand in der Nähe sehen kann, was Sie eingeben.
5. Wie können Sie die Kreditkarte sperren? Wann müssen Sie das tun?
Sie müssen die Kreditkarte sperren lassen, wenn Sie Ihnen gestohlen wurde, sie missbräuchlich verwendet oder nicht autorisiert genutzt wurde, oder wenn Sie sie verloren haben.
Eine Sperre der physischen Kreditkarte bewirkt auch die Sperre der digitalen Kreditkarte.
Eine Sperre der digitalen Kreditkarte hat keine Auswirkung auf die physische Kreditkarte. Die Sperre der physischen Kreditkarte muss also gesondert beauftragt werden.
So können Sie die Sperre vornehmen:
- Jederzeit telefonisch bei der Sperrhotline der ausgebenden Bank. Diese Telefonnummer gibt Ihnen die ausgebende Bank bekannt. Sie ist auch auf der Internetseite der ausgebenden Bank abrufbar. Bei Bedarf können Sie ihren Kundenbetreuer fragen.
- Jederzeit über eine für eine Kartensperre von dem Kreditkartenunternehmen eingerichtete Sperrnotrufnummer. Sie ist auch auf den Internetseiten der Kreditkartenunternehmen zu finden und kann auch bei jeder Bank erfragt werden.
6. Wie kann der Vertrag über die Kreditkarte beendet werden?
Um den Vertrag über die Kreditkarte zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Die Kündigung ist jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats möglich.
Kündigen können Sie – in Abstimmung mit Ihrem Kundenbetreuer – jederzeit online oder zu den Öffnungszeiten der ausgebenden Bank telefonisch.
Die Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat, kann den Vertrag über die Kreditkarte mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
(v) Information zur Debitkarte nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
1. Was ist eine Debitkarte?
Eine Debitkarte ist eine Karte, die mit Ihrem Zahlungskonto verknüpft ist. Mit dieser Karte können Sie zum Beispiel bei einem Geldausgabeautomaten (auch "Geldautomat" genannt) Geld abheben.
Zu jeder Debitkarte bekommen Sie einen persönlichen Code von Ihrer Bank, der auch PIN genannt wird. Das Wort PIN ist eine Abkürzung für drei englische Wörter. Diese Wörter heissen: Personal Identification Number. Auf Deutsch übersetzt heisst PIN: Persönliche Identifikations-Nummer. Die PIN ist eine Geheim-Nummer und von Ihnen geheim zu halten. Ein Beispiel für eine PIN ist: 7358.
Banken stellen physische und digitale Debitkarten zur Verfügung.
Für die Nutzung von Debitkarten gelten die besonderen Bedingungen für Debitkarten ("Debitkartenbedingungen"). Die Debitkartenbedingungen regeln Dienstleistungen, die von der Bank im Zusammenhang mit der Debitkarte angeboten werden.
Die digitale Debitkarte ist eine elektronische Version der Debitkarte. Sie wird auf einem passenden mobilen Endgerät wie zum Beispiel einem Smartphone oder Smartwatch gespeichert ("mobiles Endgerät") und kann mit einer speziellen App genutzt werden. Diese wird entweder von der Bank oder einem anderen Anbieter bereitgestellt. Diese App ermöglicht es, die Karte zu verwenden, um Geld abzuheben und Waren und Dienstleistungen zu bezahlen.
2. Was können Sie mit der Debitkarte machen?
Banken bieten zum Beispiel folgende Dienstleistungen bei der Debitkarte an:
- Sie können an Geldautomaten im In- und Ausland mit der Debitkarte und dem persönlichen Code ("PIN") Bargeld abheben. Es gibt einen Höchstbetrag für Abhebungen. In der Regel benötigen Sie dafür Ihre PIN.
Digitale Debitkarten funktionieren nur an Geldautomaten mit dem NFC-Symbol für kontaktloses Bezahlen. NFC ist eine Abkürzung für "Near Field Communication", auf Deutsch "Nahfeldkommunikation".
Bei NFC halten Sie die physische Karte oder das mobile Endgerät für die digitale Karte (zum Beispiel das Smartphone) nahe an das "kontaktlos"-Symbol.
- bargeldlose Zahlungen an der POS-Kasse
POS steht für "Point of Sale". Das ist Englisch und bedeutet Verkaufsort. Unter POS versteht man das Gerät, das für die Bezahlung mit der Debitkarte erforderlich ist. Solche Kassen finden Sie zum Beispiel an der Supermarkt-Kasse.
Sie können an Kassen, die das Symbol POS tragen ("POS-Kassen"), mit der Debitkarte und der PIN bargeldlos bezahlen. Dafür gibt es einen Höchstbetrag. Digitale Debitkarten können Sie nur an POS-Kassen mit dem Symbol der Kontaktlos-Funktion (NFC) nutzen.
- Zahlungen am POS ohne Eingabe der PIN:
Zahlungen an POS-Kassen: An POS-Kassen, die das Symbol der Kontaktlos-Funktion tragen, bezahlen Sie bis zum Betrag von 50 Euro pro Zahlung kontaktlos. Dafür ist keine Unterschrift oder Eingabe der PIN notwendig.
- Aus Sicherheitsgründen ist die Gesamtsumme der aufeinanderfolgenden Zahlungen auf 125 Euro beschränkt. Bei Überschreitung dieses Betrags ist eine Eingabe der PIN notwendig.
- Zahlungen mit der Debitkarte im Internet
Sie können mit den Kartendaten Ihrer Debitkarte online für Waren und Dienstleistungen bezahlen, wenn das Vertragsunternehmen dies ermöglicht. Dies ist bis zu dem Höchstbetrag möglich, der zwischen Ihnen und Ihrer Bank vereinbart wurde. Statt der PIN benötigen Sie hier ein Internetbanking für die Zahlung. Sie können mit Ihrer Bank eine Vereinbarung zur Nutzung von Internetbanking abschliessen. Ihre Bank gibt Ihnen dazu die genauen Anleitungen.
- Kontoauszug ausdrucken:
Ihre Bank erstellt eine Liste von den Geldeingängen und den Geldausgängen, die auf Ihrem Zahlungskonto verbucht werden. Diese Liste heisst Kontoauszug. Sie können Ihren Kontoauszug auch im Internetbanking ansehen. Die LLB bietet weder digitale Debitkarten an, noch kann mit den physischen Karten im Internet bezahlt werden.
3. Welche Entgelte können anfallen?
Bei der Nutzung einer Debitkarte fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte vereinbart die LLB mit Ihnen im Preisblatt/Konditionenblatt. Dieses ist auf der Website der Bank abrufbar.
4. Was müssen Sie beachten?
Sie haben bestimmte Pflichten, um die Debitkarte sicher zu verwenden.
Sie müssen alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Ihre PIN sowie andere persönliche Codes und Passwörter, die Sie für die Verwendung Ihrer physischen und digitalen Debitkarte bekommen oder vereinbart haben, sowie den geheimen Zugang für Ihr Smartphone sollten Sie geheim halten. Teilen Sie Codes und Passwörter niemandem mit, auch nicht den Mitarbeitern der Bank oder anderen Kontoinhabern. Speichern Sie Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale wie PIN oder Ihre anderen persönlichen Codes und Passwörter nicht auf Ihrem mobilen Endgerät und achten Sie darauf, dass niemand sie sieht, wenn Sie sie eingeben.
5. Wie können Sie die Debitkarte sperren? Wann müssen Sie das tun?
Wurde Ihnen die Debitkarte gestohlen, wurde diese missbräuchlich verwendet oder nicht autorisiert genutzt oder haben Sie sie verloren, müssen Sie die Karte sperren lassen.
Eine Sperre der physischen Debitkarte bewirkt nicht auch die Sperre der digitalen Debitkarte Eine Sperre der digitalen Debitkarte hat keine Auswirkung auf die physische Debitkarte.
So können Sie die Sperre vornehmen:
- Jederzeit via Self-Service im E-Banking oder über die Notfall-Nummer:
+423 236 88 55 - Während unserer Öffnungszeiten direkt bei der Liechtensteinische Landesbank AG.
6. Wie kann der Vertrag über die Debitkarte beendet werden?
Um den Vertrag zu beenden, müssen Sie ihn kündigen. Die Kündigung ist jederzeit möglich.
Kündigen können Sie entweder während der Öffnungszeiten persönlich in einer Bank oder – je nach Bank – auch online in Ihrem Internetbanking. Auch besteht die Möglichkeit der schriftlichen Kündigung mittels Briefs.
Wir, die Liechtensteinische Landesbank AG, können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen.