Als oberstes Organ: die Generalversammlung der LLB
Das oberste Organ der LLB
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, sofern es im dringenden Interesse der LLB liegt oder Aktionäre, die mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, dies schriftlich und unter Angabe des Zwecks der Einberufung verlangen.
Nächste Generalversammlung
Die nächste Generalversammlung findet am Mittwoch, 16. April 2025, statt.
Befugnisse der Generalversammlung
Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
- Erlass von Statuten und Beschluss der Abänderung oder Ergänzung
- Wahl der Mitglieder und des Präsidenten sowie der Revisionsstelle
- Genehmigung des Geschäftsberichts der LLB AG (Jahresrechnung und Jahresbericht) und des konsolidierten Geschäftsberichts der LLB-Gruppe (konsolidierte Jahresrechnung und konsolidierter Jahresbericht)
- Beschluss über die Festsetzung der Dividende, über die Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals, die Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien und von Namenaktien in Inhaberaktien sowie über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.
- Die Generalversammlung erteilt den Mitgliedern des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle Decharge.
- Neben vorstehenden Geschäften, die ausdrücklich in die Kompetenz der Generalversammlung fallen, fasst sie auch über alle Angelegenheiten der Gesellschaft Beschluss, welche ihr der Verwaltungsrat zum Entscheid unterbreitet oder welche ihr gemäss Gesetz vorzulegen sind.