Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG)
Am 1. April 2021 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) in Kraft getreten.
Das HIKG regelt hypothekarisch besicherte Wohnimmobilienkreditverträge für Privatpersonen (Konsumenten). Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, zur Kreditwürdigkeit sowie zu Beratungsdienstleistungen. Diese Informationen finden Sie in den nebenstehenden "Allgemeinen Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge".
Weiterführende Informationsquellen
Factsheet "Konsumenten in Zahlungsschwierigkeiten" gemäss EBA/GL/2015/12