Regulatorische Änderungen ab 2018

Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) regelt seit November 2007 das Wertpapiergeschäft in Europa. Mit dem Ziel, den Anlegerschutz und die Transparenz der Finanzmärkte zu erhöhen, wurde die Richtlinie überarbeitet. Sie tritt unter der Kurzbezeichnung "MiFID II" am 3. Januar 2018 in Kraft.
Neben MiFID II treten Anfang 2018 zusätzlich die folgenden EU-Regelungen in Kraft: Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) sowie die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs, Packaged Retail and Insurance-based Investment Products).

Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Umsetzung der neuen regulatorischen Vorgaben bedingt eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LLB per 1. Januar 2018. Weiterer Anpassungsbedarf in den AGB ergibt sich durch die künftig erhöhten Transparenzanforderungen sowohl im Zahlungsverkehr als auch im Zusammenhang mit ausländischen Depotwerten. Die aktualisierten AGB und eine Gegenüberstellung der bisherigen mit den neuen AGB finden Sie unter dem Link unten. Die überarbeiteten AGB gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

In der Broschüre "Bestimmungen im Geschäftsverkehr" unter Punkt 06 "Allgemeine Informationen zur MiFID" finden Sie auch Ausführungen zu:

  • Product Governance
  • Anlageberatung
  • Aufzeichnungspflicht
  • MiFIR

Kostentransparenz

Wir zeigen Ihnen ab 2018 die Kosten unserer Wertpapierdienstleistungen noch detaillierter auf. Diese Kostentransparenz umfasst die Dienstleistungs- und Produktkosten. Lesen Sie dazu auch unser Factsheet "Information zur Kostentransparenz im Rahmen von MiFID II".

Bei den Kosteninformationen, die wir Ihnen vor dem Bezug unserer Dienstleistungen und Produkte (ex ante) zur Verfügung stellen, handelt es sich um Schätzungen.

Die tatsächlich anfallenden Kosten weisen wir Ihnen einmal jährlich im Nachhinein (ex post) aus, weshalb diese von der Ex-Ante-Schätzung abweichen können.

PRIIP

Nicht-professionelle Kunden erhalten vor dem Kauf bzw. Abschluss eines PRIIPs – das sind zum Beispiel Fonds, strukturierte Produkte oder Devisentermingeschäfte – ein Basisinformationsblatt. Dieses enthält insbesondere Informationen zu den Risiken und den Kosten des Finanzprodukts.

Product Governance − Informationen für Produkthersteller

Auf Anfrage stellen wir Produktherstellern gerne Informationen zu den von uns vertriebenen Finanzinstrumenten zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular und geben als Stichwort "MiFID II Zielmarkt Produkthersteller" an.

Ausführungsplätze und Gegenparteien der LLB

Bei der Auftragsausführung von Handelsgeschäften wahrt die LLB das Kundeninteresse auf bestmögliche Weise. Eine Liste der Ausführungsplätze und Gegenparteien der LLB finden Sie hier. Diese Liste ist nicht abschliessend und kann sich laufend ändern.

MiFID II RTS 27 Reporting

Gemäss der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrument (MiFID II) ist die LLB dazu verpflichtet, quartalsweise für jedes von ihr betriebene Marktsegments und jedes Finanzinstrument, das der Handelspflicht der Artikel 23 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegt, die Qualität der Auftragsausführung zu veröffentlichen.

MiFID II RTS 28 Reporting

Gemäss der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist die LLB dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrument die fünf Handelsplätze, welche ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und auf denen die LLB Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, zusammen zu fassen und zu veröffentlichen.

Indirektes Clearing bei börsengehandelten Derivaten

Das Factsheet "Informationen zum indirekten Clearing bei börsengehandelten Derivaten" enthält Informationen zu der Clearingkette sowie den verschiedenen Kundenkontoarten und deren Risiken bei börsengehandelten Derivaten.