Regulatorische Vorgaben
Im Januar 2018 trat die überarbeitete EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente unter der Kurzbezeichnung MiFID II in Kraft. Diese regelt das Wertpapiergeschäft in Europa, mit dem Ziel, den Anlegerschutz und die Transparenz der Finanzmärkte zu erhöhen,
Neben MiFID II traten Anfang 2018 zusätzlich die folgenden EU-Regelungen in Kraft:
- die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) sowie
- die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs, Packaged Retail and Insurance-based Investment Products).
Diese EU-Rechtsakte wurden seither mehrfach überarbeitet, um sie an die Entwicklungen der Finanzmärkte und die zunehmende Digitalisierung anzupassen.
In der Broschüre "Bestimmungen im Geschäftsverkehr" unter Punkt 05 "Allgemeine Informationen zur MiFID" finden Sie auch Ausführungen zu:
- Product Governance
- Anlageberatung
- Aufzeichnungspflicht
- MiFIR
Kostentransparenz
Wir zeigen Ihnen seit 2018 die Kosten unserer Wertpapierdienstleistungen noch detaillierter auf. Diese Kostentransparenz umfasst die Dienstleistungs- und Produktkosten. Lesen Sie dazu auch unser Factsheet "Information zur Kostentransparenz im Rahmen von MiFID II".
Bei den Kosteninformationen, die wir Ihnen vor dem Bezug unserer Dienstleistungen und Produkte (ex ante) zur Verfügung stellen, handelt es sich um Schätzungen.
Die tatsächlich anfallenden Kosten weisen wir Ihnen einmal jährlich im Nachhinein (ex post) aus, weshalb diese von der Ex-Ante-Schätzung abweichen können.
PRIIP
Nicht-professionelle Kunden erhalten vor dem Kauf bzw. Abschluss eines PRIIPs – das sind zum Beispiel Fonds, strukturierte Produkte oder Devisentermingeschäfte – ein Basisinformationsblatt. Dieses enthält insbesondere Informationen zu den Risiken und den Kosten des Finanzprodukts. Bei OTC-Derivaten werden generische PRIIPs zur Verfügung gestellt .
Product Governance − Informationen für Produkthersteller
Auf Anfrage stellen wir Produktherstellern gerne Informationen zu den von uns vertriebenen Finanzinstrumenten zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular und geben als Stichwort "MiFID II Zielmarkt Produkthersteller" an.
Ausführungsplätze und Gegenparteien der LLB
Bei der Auftragsausführung von Handelsgeschäften wahrt die LLB das Kundeninteresse auf bestmögliche Weise. Eine Liste der Ausführungsplätze und Gegenparteien der LLB finden Sie hier. Diese Liste ist nicht abschliessend und kann sich laufend ändern.
MiFID II RTS 28 Reporting
Gemäss der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist die LLB dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrument die fünf Handelsplätze, welche ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und auf denen die LLB Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, zusammen zu fassen und zu veröffentlichen.
Indirektes Clearing bei börsengehandelten Derivaten
Das Factsheet "Informationen zum indirekten Clearing bei börsengehandelten Derivaten" enthält Informationen zu der Clearingkette sowie den verschiedenen Kundenkontoarten und deren Risiken bei börsengehandelten Derivaten.