Wer erbt meinen Facebook-Account?

Viele Menschen haben eine klare Vorstellung davon, was mit ihren Vermögenswerten geschehen soll, wenn sie sterben. Was passiert jedoch mit den immateriellen Werten und Daten?

Mit dem Tod eines Menschen sind für die Hinterbliebenen neben der Trauer viele Verpflichtungen und Amtswege verbunden. Zudem müssen sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses einigen. In unserer modernen Welt mit neuen Kommunikationsmitteln können digitale Spuren und Identitäten ihre Eigentümer überleben. Es entsteht eine neue Form der Hinterlassenschaft – der digitale Nachlass.

Digitaler Nachlass

Unter digitalem Nachlass versteht man Benutzerkonten und Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen beispielsweise Profile auf sozialen Netzwerken wie Instagram, E-Mail-Konten, Onlinebanking, Websites, Konten bei Onlinediensten wie Netflix, Profile bei Partnervermittlungsbörsen, die Handysignatur, Fotos, Videos, Musik-dateien und andere elektronische Dokumente. Der digitale Nachlass ist vielseitig − die Gefahr der Unübersichtlichkeit steigt dadurch. Rechtlich gesehen, teilt der digitale Nachlass das Schicksal des sonstigen Nachlasses. Die Erben treten als Rechtsnachfolger in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der verstorbenen Person ein. Das gilt auch für Verträge, die online abgeschlossen wurden.

Zugang zum Zugang

Damit mit dem digitalen Nachlass das geschieht, was sich der Erblasser wünscht, sollte den Erben der Zugang dazu ermöglicht werden. Es ist daher sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen, sozusagen eine digitale Vorsorge zu erstellen. Hilfreich ist beispielsweise eine Liste mit allen Onlinemitgliedschaften, Profilen und sonstigen Accounts. Auch die Benutzernamen und Passwörter sollten für die Erben zusammengefasst und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Eine solche Übersicht könnte sogar bei einem Notar hinterlegt werden. Naturgemäss werden Passwörter immer wieder gewechselt, was eine stets aktuelle Liste nahezu verunmöglicht. Eine technische Alternative zur physischen Liste der Zugangsdaten ist die Verwendung eines Passwortmanagers, bei dem alle Zugangsdaten gespeichert und mit einem einzigen Hauptpasswort abgerufen werden können. Auch ein verschlüsselter USB-Stick stellt eine Alternative dar.

Umgang mit Daten

Neben den Zugangsdaten sollte der Erblasser festhalten, welchen Umgang mit den Daten und Konten er sich von den Hinterbliebenen wünscht. Sollen sie erhalten, gelöscht, archiviert oder auf eine andere Person übertragen werden? Der Erblasser kann bestimmen, welche privaten Daten und Einträge nach dem Tod weiterhin im Internet zugänglich sein sollen und welche Daten gelöscht werden sollen. Manche Menschen arbeiten jahrelang an einer Website und pflegen ihre Onlineauftritte sehr intensiv. Es ist daher wichtig, dass man für diese persönlichen Daten die richtige Vorgehensweise wählt.

Die meisten sozialen Netzwerke wie Facebook bieten mittlerweile Optionen an, um für den Todesfall vorzusorgen. So kann man beispielsweise einstellen, dass bestimmte Personen informiert werden, wenn der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist, oder eine Person als «Nachlasskontakt» festlegen.

Der digitale Nachlass ist ein Spiegel der verstorbenen Person und sollte deshalb genauso geregelt werden wie alle anderen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte.

Portrait Birgitta Gassner
Birgitta Gassner, Nachlassplanerin, Liechtensteinische Landesbank AG.