Erster AIF aus Liechtenstein für Privatanleger in Deutschland zugelassen

1996 wurde der erste liechtensteinische Fonds gegründet. Seitdem wächst die Anzahl der Fonds hierzulande kontinuierlich. Ebenso ihr Volumen. 2020 wurden im Fürstentum nach Angaben des Liechtensteinischen Anlagefondsverbands 763 Single- und Teilfonds mit dem Gesamtfondsvermögen von 59.1 Milliarden Franken verwaltet.

Definition eines Investmentfonds

Was genau ist ein Investmentfonds? Vereinfacht formuliert werden mit diesem Vehikel Investitionen für mehrere Anleger gleichzeitig getätigt. Die Anlagestrategie wird im Voraus festgelegt und in den konstituierenden Dokumenten des Fonds niedergeschrieben. Ihre Einhaltung wird von verschiedenen involvierten Parteien unabhängig voneinander überwacht, eventuelle Abweichungen werden umgehend korrigiert. Sowohl der Verwalter des Alternativen Investmentfonds (AIF) als auch die Verwahrstelle haben die klare gesetzliche Vorgabe, jederzeit ausschliesslich im besten Interesse der Anleger zu handeln. Der Anlegerschutz, zusammen mit der Risikodiversifikation und den Steuervorteilen, macht die Fonds für alle Anlegerkategorien interessant.

Verschiedene Anlegerkategorien

Die Zielgruppe eines liechtensteinischen Fonds wird – wie die Anlagestrategie – in seinen konstituierenden Dokumenten getrennt für Liechtenstein und für andere Länder definiert. Auch wenn der Fonds in Liechtenstein allen Anlegern offensteht, bedeutet das keinesfalls, dass er im Ausland ohne Weiteres vertrieben werden darf. Dass das Fürstentum zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, erweist sich zwar als sehr hilfreich beim Zugang zu Anlegern in anderen EWR-Staaten – jedoch «nur» in zwei Situationen: beim grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW (standarisierten, nicht Alternativen Fonds) und beim Vertrieb von Alternativen Investmentfonds an professionelle Anleger in anderen Jurisdiktionen. «Professionell» in diesem Sinne sind beispielsweise beaufsichtigte Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften oder Pensionsfonds. Anleger, die nicht per Gesetz als professionell gelten und sich auch nicht als solche einstufen lassen (können), werden als Privatanleger behandelt. Der Vertrieb an die letztgenannte Investorenkategorie richtet sich ausschliesslich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht − im Falle des Vertriebs in Deutschland nach deutschem Recht.

Vertrieb an Privatanleger in Deutschland

Die Hürden sind hoch, die von ausländischen Alternativen Investmentfonds mit Vertriebswunsch in Deutschland genommen werden müssen. Dazu zählt insbesondere die Suche nach Vertriebsgesellschaften oder nach einem Repräsentanten, der eine Compliance-Funktion übernimmt. Auch hinsichtlich der zu erstellenden Dokumentation gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Es muss zunächst ein separater Verkaufsprospekt für den deutschen Markt erstellt werden. Weitere Dokumente, die den Anlegern in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, müssen neben den liechtensteinischen auch den (detaillierten) deutschen Vorgaben entsprechen. Deshalb ist es bisher nur wenigen ausländischen Alternativen Investmentfonds gelungen, zum Vertrieb an Privatanleger in Deutschland zugelassen zu werden.

LLB Fund Services AG mit Premiere

Im August 2021 erhielt die LLB Fund Services AG, Vaduz, von der deutschen Finanzmarktaufsicht die erfreuliche Nachricht, dass einer der von der LLB verwalteten Fonds zum Vertrieb in Deutschland an Privatanleger zugelassen wurde. Damit wird zum ersten Mal in der Fondsgeschichte ein liechtensteinischer Alternativer Investmentfonds für Privatanleger in Deutschland zugänglich.

Portrait Anna Bartlomiejczyk
Anna Heinzle, Private Labelling, Liechtensteinische Landesbank AG

Rechtlicher Hinweis: Angaben im Sinne der Finanzanalyse-Vorschriften (Gesetz, Verordnung) finden Sie unter Rechtliche Bedingungen.