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    Wechselservice

Wechselservice für Konsumenten gemäss Zahlungskontengesetz (ZKG)

Mit dem Wechselservice können Sie Ihr altes Konto schnell und einfach auf die Liechtensteinische Landesbank übertragen. Ihre Zahlungspartner, wie zum Beispiel Ihr Arbeitgeber, Ihr Mobilfunkanbieter oder Ihre Versicherungsgesellschaft werden – falls von Ihnen gewünscht– über Ihre neue Bankverbindung informiert.

Gemäss dem ZKG sind die Banken im EWR verpflichtet, einem Konsumenten, der ein Zahlungskonto eröffnet oder Inhaber eines solchen ist, Unterstützungsleistungen beim Kontowechsel zu erbringen. Diese Unterstützungsleistungen umfassen die Durchführung des Kontowechsels innerhalb Liechtensteins und die Erleichterung der grenzüberschreitenden Kontoeröffnung innerhalb des EWRs. Voraussetzung für die Nutzung des Kontowechsel-Services ist, dass beide betroffenen Konten in derselben Währung geführt werden und deren Kontoinhaber identisch sind.