Eigenheim in der Pension

Das eigene Heim kann eine gute Altersvorsorge sein, in der Pension jedoch auch eine finanzielle Belastung darstellen. Wer frühzeitig, weitsichtig und umfassend plant, kann Überraschungen vorbeugen.

Im Hinblick auf die Pensionierung ist zu überlegen, welche Bedürfnisse man im Alter ans Wohnen stellt und wie das Eigenheim genutzt werden soll. Will man die Liegenschaft auf Lebenszeit selbst bewohnen oder sie an die Kinder weitergeben? Oder ist angedacht, die Liegenschaft beispielsweise zehn Jahre nach der Pensionierung zu verkaufen und in eine altersgerechte Mietwohnung umzuziehen?

Auch der aktuelle Zustand der Liegenschaft ist ins Kalkül miteinzubeziehen. Die Instandstellungskosten schlagen schnell mit einigen zehntausend Franken zu Buche. Solche Investitionen sollte man während der Erwerbsphase tätigen. Zum einen, weil noch das volle Einkommen zur Verfügung steht, zum anderen, weil diese Ausgaben allenfalls steuerlich abgezogen werden können (Schweiz). Und am grössten ist die Steuereinsparung als Vollverdiener.

Finanzierungsrichtlinien
Rund 65 Prozent des Immobilienwertes werden als 1. Hypothek, weitere 15 Prozent als 2. Hypothek gewährt und mindestens 20 Prozent müssen als Eigenmittel eingebracht werden. Diese Vorgaben sind mit Blick auf die Pensionierung erfahrungsgemäss unproblematisch. Weit kritischer ist die Tragbarkeit zu bewerten. Die Ausgaben für den Hypothekarzins, Amortisationen und den Unterhalt der Liegenschaft sollten normalerweise nicht mehr als 37 Prozent der nachhaltigen Einnahmen des Eigenheimbesitzers ausmachen. Dabei wird jedoch nicht mit den aktuellen, sondern mit kalkulatorischen Sätzen von 5 Prozent für Hypothekarzinsen und 0.8 Prozent des Objektwertes für Unterhalts- und Nebenkosten gerechnet.

Haushaltsbudget
Das zentrale Element jeder Pensionsplanung ist das eigene Haushaltsbudget – vor und nach der Pensionierung. Man sollte Ausgaben grosszügig budgetieren und auch eine Reserve einplanen. Einnahmen kalkuliert man besser vorsichtig. So bleibt Spielraum für Unvorhergesehenes, und auch die Inflation bleibt verkraftbar.

Wichtig ist, dass man alle Ausgaben angemessen berücksichtigt und nichts vergisst. Insbesondere die Wohnkosten sind mit kalkulatorischen Sätzen zu berechnen.

Aus der ersten Säule darf man mit einer maximalen AHV-Rente von rund 30'000 Franken pro Person rechnen. Geht man frühzeitig in Pension oder sind nur Teilrenten aus Liechtenstein zu erwarten, so sind die entsprechenden Kürzungssätze beziehungsweise auch ausländische Renten zu beachten. Die voraussichtliche Rente aus der 2. Säule ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich.

Amortisieren oder anlegen?
Ob man die Hypothek direkt amortisieren möchte oder die entsprechende Sparquote lieber anlegen möchte, hängt vom Anlegerprofil und der erwarteten langfristigen Anlagerendite ab. Ist diese höher als die langfristigen Hypothekarzinssätze, so ist eine indirekte Amortisation via Wertschriftenanlagen (zum Beispiel Fondssparplan) zu prüfen. Kommt eine Wertschriftenanlage nicht in Frage, ist es im Niedrigstzinsumfeld wohl sinnvoller, die Hypothek zu amortisieren, als die freien Gelder auf dem Sparkonto zu parkieren.

Nach der Pensionierung sollte die Hypothek auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Es ist jedoch nicht sinnvoll, mit allen Mitteln die Hypothek zu reduzieren. Sonst hat man keine Reserve mehr für den gezielten Vermögensverbrauch oder für Unvorhergesehenes. Es ist einfacher und günstiger, eine grössere Barreserve zu halten und die Hypothek regelmässig zu bedienen, als einen kurzfristigen Finanzbedarf über eine neue Hypothek abdecken zu müssen.

Todesfall eines Ehegatten
Beim Tod eines Partners sind die erbrechtliche Aufteilung des Nachlasses sowie die Tragbarkeit der Liegenschaft mit den Hinterlassenenrenten zu berücksichtigen. Gehört die Immobilie in den Nachlass des Verstorbenen, so wird die sofortige erbrechtliche Aufteilung zum Problem. Die lebzeitige Begründung von Miteigentum an der Liegenschaft, klare testamentarische Regelungen sowie mögliche lebzeitige Verzichtsverträge können einen möglichen Erbstreit im Vorfeld verhindern.

Ob das Eigenheim auch als Witwe oder Witwer finanziell tragbar ist, hängt davon ab, mit welchen Hinterlassenenleistungen zu rechnen ist und welche Geldmittel nach dem Tod des Partners vorhanden sind.

Eine frühzeitige und umfassende Planung hilft, Transparenz zu schaffen und Überraschungen vorzubeugen. Die Kundenberater der LLB helfen gerne weiter, damit Wohneigentümer langfristig und auch über die Pensionierung hinaus Freude an ihrem Wohntraum haben können. Weitere Information unter www.llb.li/wohntraum.

Portrait Cedric Kind
Cedric Kind, Kundenberater LLB-Geschäftsstelle Eschen