Einheitliche Zahlungsaufträge und IBAN Kontokennung

Das Verfahren für Überweisungen wird an die neue ISO-Norm angeglichen, auf welcher auch das europäische SEPA-Verfahren basiert. Diese Umstellung ist für alle Anbieter von Zahlungs-Dienstleistungen in der Schweiz verbindlich. Als primäres Identifikationsmerkmal wird nach Ende der Migrationsphase ausschliesslich die IBAN verwendet.

Zahlungsaufträge generieren in Zukunft automatische Status-Meldungen. Diese geben Auskunft über allfällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Um diese Statusmeldungen zu empfangen, muss die Auftragserteilung im ISO-Format erfolgen.

Technische Information

Zahlungsaufträge werden im ISO-Standard als pain.001-Meldung übermittelt und generieren automatisch Statusmeldungen im pain.002-Format.
Der bestehende DTA-Standard wird bis mindestens Mitte 2018 unterstützt.

Zahlungsaufträge im SWIFT-MT-Standard sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und werden weiterhin unterstützt.

IBAN als Kontokennung

Ab dem 31. März 2020 werden die länderspezifischen Kontonummernformate ausnahmslos von der bereits jetzt mehrheitlich eingesetzten IBAN ersetzt. Das minimiert Fehler und ist einer höheren Straight-Through-Processing-Rate (STP-Rate) zuträglich.

Unsere Empfehlung an Sie: Beginnen Sie schon jetzt, Ihre Stammdaten auf IBAN umzustellen.