• Vaduz
    Kontakt Anmeldung zur Generalversammlung

Statuten der LLB

Die Statuten sind das rechtliche Grunddokument unseres Unternehmens.

Sie werden von der Generalversammlung genehmigt und regeln vor allem folgende Themen:

  • Firma, Sitz, Zweck und Geschäftskreis
  • Aktienkapital, Aktien, Aufnahme von Fremdkapital
  • Organe und deren Aufgaben (Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle)
  • Weitere Bestimmungen

Stärkung der Aktionärsrechte

Die Generalversammlung vom 8. Mai 2015 stimmte einer generellen Statutenänderung zu, die zu einer massgeblichen Stärkung der Aktionärsrechte beiträgt, indem sie insbesondere eine Erweiterung des Traktandierungs- und Antragsrechts der Aktionäre sowie die Einführung der Briefwahl und eines elektronischen Abstimmungssystems sowie der elektronischen Bevollmächtigung vorsehen. Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege der elektronischen Stimmabgabe vor der Generalversammlung abgeben.
Die Aktionärsrechte betreffend Traktandierung und Anträge sind in Artikel 14 und 15 der Statuten geregelt.

Traktandierungsrecht

Aktionäre, die zusammen mindestens 5 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können unter Angabe eines Beschlussantrags die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands für die Generalversammlung verlangen. Traktandierungsanträge müssen spätestens 21 Tage vor dem Tag der Generalversammlung zugehen. Der Verwaltungsrat macht die geänderte Traktandenliste spätestens am dreizehnten Tag vor der Generalversammlung bekannt.

Antragsrecht

Aktionäre, die zusammen mindestens 5 Prozent des Aktienkapitals vertreten, haben das Recht, vor der Generalversammlung Anträge zu Traktanden einzubringen, die auf der Traktandenliste stehen oder ergänzend in sie aufgenommen werden.